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   BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56   

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BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56 (https://dejure.org/1956,4705)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1956 - 5 StR 145/56 (https://dejure.org/1956,4705)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1956 - 5 StR 145/56 (https://dejure.org/1956,4705)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56
    Das ist zwar richtig (BGHSt 3, 99), spielt hier aber keine Rolle.
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56
    Die Entscheidungen RGSt 74, 35 und BGHSt 3, 281, auf die sich die Revision für ihre Auffassung beruft, § 69 StPO enthalte "eine zwingende Vorschrift", betreffen nicht den zweiten, sondern den ersten Satz des ersten Absatzes.
  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 697/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56
    Es braucht hier nicht erörtert zu werden, unter welchen Voraussetzungen ein Zeuge grundsätzlich auf bestimmte Teile seiner Aussage vereidigt werden kann oder muß, obwohl er in anderen Anklagepunkten, zu denen er ebenfalls vernommen worden ist, der Teilnahme verdächtig ist (vgl RsprRGSt 7, 98; RGSt 11, 1; 49, 358; RG HRR 1937, 359; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19 und zwei Urteile des Senats vom 30.10.1952 bei Dallinger MDR 1953, 21, zu §§ 59 ff StPO).
  • BGH, 07.02.1956 - 1 StR 530/55
    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56
    Es kommt auch nicht darauf an, ob dann das Revisionsgericht im allgemeinen die Verurteilung in den Fällen aufrechterhalten kann, auf die der Tatrichter die Vereidigung des Zeugen, die er im vollen Umfange vorgenommen hat, hätte beschränken müssen (vgl BGH vom 7.2.1956 - 1 StR 530/55 - Seite 5, insoweit nicht veröffentlicht).
  • RG, 24.06.1884 - 1407/85

    Ist es zulässig, in einer Hauptverhandlung, welche mehrere strafbare Handlungen

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56
    Es braucht hier nicht erörtert zu werden, unter welchen Voraussetzungen ein Zeuge grundsätzlich auf bestimmte Teile seiner Aussage vereidigt werden kann oder muß, obwohl er in anderen Anklagepunkten, zu denen er ebenfalls vernommen worden ist, der Teilnahme verdächtig ist (vgl RsprRGSt 7, 98; RGSt 11, 1; 49, 358; RG HRR 1937, 359; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19 und zwei Urteile des Senats vom 30.10.1952 bei Dallinger MDR 1953, 21, zu §§ 59 ff StPO).
  • RG, 08.05.1882 - 976/82

    1. Ist Verletzung des §. 68 Satz 1 u. §. 59 St.P.O. geeignet, einen

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56
    Die Bestimmung des § 69 Abs. 1 Satz 2 StPO betrifft jedenfalls nur die Fälle, in denen der Zeuge nicht ohnehin schon weiß, gegen wen das Verfahren läuft und welche Taten es betrifft (vgl RGSt 6, 267).
  • RG, 08.01.1940 - 2 D 844/39

    Auch der beauftragte Richter hat bei der Vernehmung von Zeugen den § 69 StPO. zu

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56
    Die Entscheidungen RGSt 74, 35 und BGHSt 3, 281, auf die sich die Revision für ihre Auffassung beruft, § 69 StPO enthalte "eine zwingende Vorschrift", betreffen nicht den zweiten, sondern den ersten Satz des ersten Absatzes.
  • RG, 13.12.1895 - 4723/95

    1. Kann darauf, daß die Vernehmung eines Zeugen gegen die Vorschrift des § 56 Nr.

    Auszug aus BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56
    Dies kann aber in besonderen Fällen geboten sein (RGSt 28, 111 [113]).
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